Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht stellt unsere Kernkompetenz dar, da wir auch in diesem Bereich eng mit unserer Steuerberatungsabteilung zusammen arbeiten können.
Wir bieten Rat in unterschiedlichsten Bereichen des Gesellschaftsrechts, wie z.B.:
- Gesellschaftsvertragsgestaltung für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
- Gesellschafterversammlungen
- Beschlussfassungen
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Unstimmigkeiten/ Uneinigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern
- Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel
- Unternehmensgründungen
- Fusionen von Unternehmen
- Liquidationen
- Unternehmensankäufe und Transaktionen von Unternehmen
- Kooperationsmodelle und -verträge
- Finanzierungs- und Investitionsmodelle
- Joint Ventures
- Restrukturierung und Sanierung
Besondere Bedeutung kommt im Gesellschaftsrecht auch unserer Expertise bei der Prozessführung zu. Zur Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten, aber auch aus dem Aspekt, die Fortführung und Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern, sind häufig Klageverfahren und einstweilige Verfügungen notwendig, die wir souverän und entschieden führen. |