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Rechtsbehelfsverfahren

Nicht immer sind die Verwaltungsentscheidungen der Finanzbehörden der Sache nach richtig. In diesen Fällen bleibt nur der Weg über das förmliche Einspruchsverfahren, um dem eigenen Recht Geltung zu verschaffen.

Nach Aussage der Bundessteuerberaterkammer enthalten sogar durchschnittlich 1/3 der Steuerbescheide Fehler, die im Einspruchsverfahren berichtigt werden können. Bei Zweifeln bezüglich der Verfassungswidrigkeit von Steuernormen liegt die Einspruchsquote danach sogar bei über 90% der Steuerbescheide.

Mit kompetenten Fachleuten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen, Ihr Recht gegenüber der Finanzverwaltung durchzusetzen.

Aber nicht nur bei außergerichtlichen Verfahren hilft unsere jahrelange Praxiserfahrung. Auch im Hinblick auf gerichtliche Verfahren mit der Klage an das Finanzgericht und der Revision bzw. Beschwerde an den Bundesfinanzhof sind wir nicht zögerlich und haben bereits etliche Prozesse erfolgreich begleitet und geführt.

Wir wägen bereits im Vorfeld Kosten/ Risiken/ Nutzen ab und klären Sie umfangreich auf. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, wir begleiten Sie sicher, immer auch mit Zugriffsmöglichkeit auf unsere Rechtsabteilung!


 



   
Steffen & Partner - Beratungsgruppe | Kurfürstenstr. 44 | 46399 Bocholt | Tel.: (0 28 71) 2 75 75-0
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