Sanierung und Insolvenzrecht
Die Sanierung, Restrukturierung und insolvenzrechtliche Beratung umfasst die Beratung unterschiedlichster Unternehmen, die Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie auch Gläubigern zu allen rechtlichen Fragen in der Krise oder im Insolvenzverfahren eines Unternehmens.
Im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz beraten unsere Rechtsanwälte z.B.:
- zu Geschäftsleitungspflichten, Haftungsrisiken und Maßnahmen zur Haftungsvermeidung
- bei der Durchsetzung und Sicherung von Gläubigerrechten
- bei der Neuverhandlung von Verträgen
- bei Umschuldungsverhandlungen
- bei der Erstellung von Sanierungskonzepten
- bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich des Verkaufs des Unternehmens oder von Unternehmensteilen
- bei der Unternehmensliquidation
- bei der Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und der Vorbereitung von Insolvenzplänen
Auch nach Eintritt der Insolvenz beraten unsere Rechtsanwälte z.B.:
- Gläubiger bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen und Durchsetzung von Rechten
- Schuldner, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters
- Insolvenzverwalter bei der Vorbereitung, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen
- ganzheitlich beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenzmasse
- allgemein beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenzmasse
Daneben umfasst das insolvenzrechtliche Beratungsspektrum unserer Rechtsabteilung auch Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen, insbesondere die Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung.
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