Seminare / Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Steuerstreitverfahren/ Steuerstrafrecht

In Begleitung mit der Steuerberatungsabteilung vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gemeinsam sowohl in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (z.B. Einspruchsverfahren) als auch in Verfahren vor den Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof/ Europäischem Gerichtshof. Hier profitieren unsere Mandanten wieder besonders aus unserer gemeinschaftlichen Arbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten. Die umfangreichen praktischen Erfahrungen der Steuerberater können auf dem Gebiet "Steuerstreitverfahren" konsequent und zugunsten der Mandanten eingesetzt werden.

Wie viele Mandanten wissen, heißt im Hinblick auf das Steuerrecht "Recht haben" nicht zwingend "Recht bekommen." Deshalb planen wir für unsere Mandanten zunächst eine sinnvolle Strategie und zeigen eine detaillierte Kosten- und Risikoplanung auf. Nachdem unser Mandant sich für eine bestimmte Strategie entschieden hat, begleiten und unterstützen wir auf dem Weg zum optimalen Ergebnis.

In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen und in Unternehmenskrisen können steuerstrafrechtliche Folgen oft schnell übersehen werden, insbesondere dann, wenn sich ein Unternehmen in der Krise befindet oder auch bei grenzüberschreitenden Gestaltungen.

Wir beraten präventativ und stehen Ihnen bereits bei der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung gemeinsam mit unseren Steuerberatern zur Seite. Kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren bieten wir insbesondere auch bei Bilanzdelikten.

In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleiten wir unsere Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder versuchen, drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern. Dadurch ist es häufig möglich, etwaige Streitigkeiten schon in einem frühen Stadium beizulegen und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden.

 

 



   
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